Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde im Jahre 1994 eingeführt und bildet seitdem die fünfte Säule der Sozialversicherungen im Rahmen der Solidargemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung und ist seit Ihrem Bestehen Pflichtversicherung sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Die drei Pflegestufen sind unterteilt in (I) erheblich pflegebedürftig, (II) schwerpflegebedürftig und (III) schwerstpflegebedürftig. Die Leistungen der Pflegeversicherungen sind definiert in den§§36 – 45 SGB XI.

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